Als Kleingärtner pflegen wir untereinander das freundschaftliche DU; deshalb ist auch diese Webseite und der gesamte Inhalt in dieser Form gehalten. Wir gehen davon aus, dass das auch in deinem Sinne ist.

Du interessierst dich für einen Garten in unserer Gartenanlage? Dann erklären wir dir hier, was du machen musst, um Mitglied in unserem Verein zu werden. Wir gehen mal davon aus, dass du in unseren Aushängen oder auf der Webseite des Stadtverbandes dir die freien Gärten unserer Anlage angesehen hast.

Wie läuft’s? ‑ So läuft’s richtig!

  1. Als Verein führen wir eine Interessentenliste. Daher wäre es Toll, wenn du dich auch erst mal als Interessent registrierst, etwas zu dir und deiner Familie oder deinen Vorstellungen als Kleingärtner erzählst. Mache dir auch darüber Gedanken, wie groß dein Garten werden soll, wie viel Zeit du so in der Woche hast und was du dir überhaupt auch leisten kannst. Nutze dazu unser Bewerbungsformular.
  2. In der Interessentenliste werden gleichzeitig alle Daten hinterlegt, welche für einen Mitgliedsantrag von Interesse sind. So sparst du dir später die Arbeit nochmals alles erneut einzugeben. Mitglied wirst du aber noch nicht gleich. Über die Mitgliedschaft und die Vergabe einer Parzelle entscheidet der Vorstand! Dies geschieht jedoch erst, wenn du dich für einen möglichen Garten entschieden hast und der Vorstand sich für dich entschieden hat, sollte es mehrere Bewerber geben. Also keine Angst, es kommen erst bei einem Beschluss des Vorstands Kosten auf dich zu.
  3. Sobald ein Garten frei ist informieren wir alle Bewerber, auf die der Garten grundlegend passen könnte. Größe, Kosten der Ablöse und ggf. auch das Umfeld werden dabei von uns mit deinen Daten bereits berücksichtigt. Die aufgeführten Gärten sind zum Zeitpunkt des Aushangs frei und vergabefertig. Weitere Gärten befinden sich ggf. noch im Kündigungsverfahren. Schaue dir die Gärten von außen an und nehme ggf. mit dem aktuellen Pächter für eine Besichtigung Kontakt auf. Der Vorstand kann dir, sofern vom aktuellen Pächter gewünscht und von deinem ersten Eindruck geleitet, den Kontakt herstellen.
    Ansprechpartner: Gfrd. Martina Maaß:
    E-Mail: vorstand@kgv-am-waldrand.de oder
    Telefon: +49 351 850336-62.
  4. Sagt dir ein Garten zu und liegen auch die Kosten für die Ablöse in deinem Budget, teile uns deinen Wunsch für diesen Garten mit. Eventuell interessieren sich weitere Personen der Warteliste für diesen Garten. Also viel Glück und auf keinen Fall einen Vertrag, eine Anzahlung oder Zusage an den abgebenden Pächter geben.
  5. Haben wir mit dir noch kein Aufnahmegespräch geführt, werden wir dich zu uns einladen. Wir wollen dich natürlich auch richtig kennenlernen. Im Fall, dass du bei einer früheren Bewerbung auf einen Garten leer ausgegangen bist, entfällt dieser Schritt natürlich.
  6. Der Vorstand beschließt nun in seiner nächsten Vorstandssitzung darüber, welcher Interessent Mitglied wird und auch gleichzeitig über die Vergabe des von dir priorisierten Garten. Sollte es mehrere Bewerber gegeben haben, werden wir dich darüber informieren, solltest du ggf. dieses Mal leer ausgehen. Haben wir uns für dich entschieden, erhältst du ebenfalls die Information und bereits die erste Rechnung mit einer Aufnahmegebühr und der Kautionszahlung.
  7. Bezahle die Rechnung schnellstmöglich, denn erst mit der Begleichung der Aufnahmegebühr und der Kaution geht die Vergabe des Gartens in die nächste Runde.
  8. Du schließt mit dem Verein einen Unterpachtvertrag ab. Eigentümer des Pachtlandes ist der Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V.
  9. Erst jetzt kannst du mit dem abgebenden Pächter einen Kaufvertrag abschließen!

Was kosten mich das alles?

Was so alles anfällt ist von der Gartengröße und natürlich deiner ganz persönlichen Nutzung abhängig. Die Pacht liegt gerade mal bei 0,088 € pro Quadratmeter im Jahr. Das ist sehr günstig und dafür wird natürlich von dir erwartet, dass du mindestens 1/3 deiner Fläche auch fleißig mit Obst und Gemüse bewirtschaftest. Rechne aber mal so Pi mal Daumen im Jahr mit Fixkosten um die 200,- bis 250,- €. Dazu kommen dann noch Verbrauskosten für Wasser und Energie.

Aktuell erheben wir eine pauschale Aufnahmegebühr pro Garten von 80,- €. Hinzu kommt eine einmalige Kaution von 400,- € für das Pachtland, von der mindestens 100,- € vor der Gartenübergabe beglichen sein müssen.

Interessantes aus dem Stadtverband

Quelle: Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. https://www.facebook.com/DresdnerGartenfreunde

Wo finde ich freie Gärten?

Kleingärten erfreuen sich vor allem in Großstädten wie Dresden seit eh und je großer Beliebtheit. Das eigene kleine Stück Pachtland, zur Selbstversorgung mit gesundem Obst und Gemüse, erfährt vor allem in den Frühlingsmonaten eine starke Nachfrage. Auch wenn in Dresden die Leerstände gering sind, ist es nicht unmöglich an einen Kleingarten zu kommen.

Freie Gärten finden

Zunächst empfiehlt sich ein Spaziergang im näheren Wohnumfeld. Welche Kleingartenanlagen gibt es in der Umgebung? Falls die Anlage geöffnet ist, lohnt oft ein Blick in die Schaukästen. Einige Vereine weisen hier auf freie und/oder freiwerdende Gärten hin. (Gut, wenn Ihr Zettel und Stift dabei habt, um die entsprechenden Kontaktdaten aufzuschreiben. )

Am heimischen PC geht´s weiter.

Auf Freie Gärten und Lageplan findet Ihr eine Übersicht der verfügbaren Gärten. Falls kein freier Garten vermerkt ist, bleibt tapfer und sucht dennoch den Kontakt. Viele der Vereine arbeiten aufgrund der hohen Nachfrage bereits mit Wartelisten, so dass kein freier Garten den Weg auf unsere Website findet. Der Vorteil, wenn Ihr Euch beim Stadtverband bzw. auf der Website des Vereins informiert: Ihr tretet direkt mit dem Vorstand des Vereins in Verbindung. (Warum das so wichtig ist, erfahrt Ihr in den nächsten Abschnitten.)

Alternativ gibt es zahlreiche Plattformen (z. B. Ebay Kleinanzeigen), auf denen KleingärtnerInnen direkt ihre Gärten anbieten. Und nicht zu vergessen: Fragt auch mal in Eurem Freundes- und Bekanntenkreis.

Garten ist nicht gleich Garten

Gut zu wissen

Garten ist nicht gleich Garten. Für KleingärtnerInnen gelten andere Rechte und Pflichten als beispielsweise für Pächter von Erholungsgärten. Der wesentliche Unterschied findet sich schon in den zwei wichtigsten Bezeichnungen, nämlich Kleingarten und Erholungsgarten.

Für den Kleingärtner geht es vordergründig um die kleingärtnerische Nutzung. Das bedeutet, er nutzt mindestens 1/3 seiner Parzelle für den Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorgung. Der Gesetzgeber orientiert auf eine Gartengröße von ca. 400m². Beim Erholungsgarten gibt es die sogenannte 1/3-Nutzungs-Regel nicht.

Wer mehr Wert auf Rasen und Blumen legt als auf Biogemüse, für den ist vielleicht ein Kleingarten nicht unbedingt die richtige Lösung.

Zur Pflichtlektüre eines jeden Kleingärtners gehört übrigens die RKO, die RahmenKleingartenOrdnung des jeweiligen Landesverbandes. Sie gibt klare Hinweise, wie die kleingärtnerische Nutzung des Pachtlandes dauerhaft zu gewährleisten ist. So gibt es zum Beispiel Pflanzen, die im Kleingarten unerwünscht sind weil sie „wuchern“, also schnell außer Kontrolle geraten, potentielle Krankheitswirte für Pflanzenerkrankungen sind oder so stark und tief wurzeln, dass eine ordentliche Bewirtschaftung des Bodens kaum oder gar nicht mehr möglich ist.

Bevor Ihr Euch also kleingärtnerisch bindet, findet am besten selbst heraus, wo Euer Schwerpunkt liegt. Bei der kleingärtnerischen Nutzung, also dem Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorung oder eher bei der Erholung???

Die Sache mit der Vereinsmitgliedschaft

In den meisten Fällen verpachtet der Kleingärtnerverein als Zwischenpächter die Parzellen (also die Gärten). Um einen Garten pachten zu können muss man folglich Mitglied im Kleingärtnerverein werden und zwar vor dem Kauf!

Um hier alles richtig zu machen lohnt sich eine zeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vorstand. Er kann Auskunft geben zur Vereinssatzung, Pacht- und Mitgliedsbeiträgen, der Rahmenkleingartenordnung, eventuellen Aufnahmegebühren, etc.

Wenn Ihr auf der Suche nach einem Kleingarten also direkt beim aktuellen Pächter (und nicht beim Vorstand) fündig werdet, lohnt es sich, zeitnah den Kontakt zum Vorstand zu suchen. Nur er entscheidet, wer den Garten pachten darf und gibt den entsprechenden Unterpachtvertrag aus. Ein Kaufvertrag (mit dem Pächter) ermächtigt nicht zur Nutzung der Parzelle.

Wert ermitteln pachten kaufen

Wieso kaufen – ein Garten wird doch gepachtet

Wer eine Parzelle in einem Kleingärtnerverein bewirtschaften möchte wird zunächst Mitglied im Verein und pachtet im nächsten Schritt eine freie Parzelle. Den entsprechenden Unterpachtvertrag schließt Ihr mit dem Kleingärtnerverein. In den meisten Fällen wurde die Parzelle vorher bewirtschaftet, so dass sich bereits Stauden, Blumen, Obst, Gemüse, etc. im Boden befinden. Meistens gibt es sogar eine Laube auf dem Pachtland.

Den Wert der Anpflanzungen und Bebauungen ermitteln neutrale Wertermittler anhand gesetzlicher Vorgaben für Kleingärten bei der Kündigung durch den Vorpächter. Diese halten den Wert in einem Wertermittlungsprotokoll fest. Faktisch gehören diese Dinge dem Vorpächter. Wer eine Parzelle übernimmt kauft also dem Vorpächter bestehende Bepflanzungen und Bebauungen ab. Das gilt übrigens auch für nicht (mehr) zulässige Bepflanzungen und/oder Bebauungen, wenn der abgebende Pächter im Ausnahmefall den ordnungsgemäßen Zustand nicht her stellt. In diesem Fall gibt es eine detaillierte schriftliche Auflistung sowie eventuell zu verrechnende Rückbaumaßnahmen im Wertermittlungs- und Rekultivierungsprotokoll. Das Wertermittlungsprotokoll soll verhindern, dass zu hohe Ablösesummen gefordert werden, es stellt den Höchstbetrag dar. Lasst es Euch also auf jeden in Kopie aushändigen.

(Warnung) Achtung: Das Wertermittlungsprotokoll gilt nicht für bewegliche Güter! Sollte der Vorpächter noch andere Gartenutensilien (Harke, Rasenmäher, Komposter, Schubkarre…) oder Mobiliar in der Laube haben, müsst Ihr mit ihm eine gesonderte Kaufvereinbarung dafür treffen! Hier gilt die freie Marktwirtschaft – lasst euch aber auch nicht übers Ohr hauen. Das zehnjährige Sofa in der Laube ist also vielleicht nur 1,- € wert.

Wenn Ihr diese Tipps beachtet, steht Eurer Zukunft als KleingärtnerIn eigentlich nichts mehr im Weg.

PS: Das klingt alles komplizierter als es ist. Im Zweifelsfall wendet Euch immer an den Vorstand. So verhindert Ihr Missverständnisse und Unklarheiten.

Fragen und Antworten

Nachfolgend haben wir ein paar Fragen und Antworten aufgeführt, die wir doch immer wieder hören.

Frage Antwort
Muss ich immer Obst und Gemüse anbauen? Die Antwort ist relativ einfach: JA

Wir sind eine Gartenanlage nach den Regeln des Bundeskleingartengesetzes. Dieses sieht explizit vor, dass Obst und Gemüse angebaut werden muss. Eine reine Obstwiese geht also nicht. Nach aktueller Rechtsprechung ist es so, dass eine Fläche von 1/3 Anbaufläche sein muss. Gehe davon aus, dass es etwas mehr sein sollte, da sich das Drittel auf die gesamte Fläche der Anlage bezieht, also inkl. der Gemeinschaftsflächen.

Darf ich im Garten übernachten? Klar darfst du! Und klar ist das auch was tolles für Kinder. Nur eins musst du wissen – das dauerhafte Wohnen geht nicht und sofern dein Garten keine Dusche und keine Grube hat, ist es mit dem Waschen und Duschen sehr naturbelassen. Abwasser, Seife und Fäkalien gehören nicht in den Garten – gar nicht – und schon gar nicht auf die von dir gepachtete Fläche.