Zu unseren Bekanntmachungen zählen Beschlüsse und Änderungen, für welche wir eine entsprechende Informationspflicht haben. Viele Informationen werden durch Aushänge, persönliche Anschreiben oder in Form der Holpflicht unseren Mitglieder kommuniziert.

Öffentlich sind daher insbesondere solche Informationen, welche auch für neue Mitglieder gelten und nicht unbedingt in aktuellen Unterlagen oder vor der Entscheidung für eine Vereinsmitgliedschaft zugänglich sind.

  1. Aktuelle Beitragstabelle
  2. Verbrauchsabhängige Umlagen für Wasser und Energie
  3. Laub in der eigenen Parzelle
  4. Instandsetzung/Erneuerung von Außenzäunen zu Wegen und Nachbargrundstücken

Aktuelle Beitragstabelle

BEFRISTET
01.01.2025 bis 31.12.2025 Vorstandssitzung vom 09.01.2025

Pachtbeiträge und Umlagen
Pachtzins je m² Gartenfläche 0,088 €
Pacht für Gemeinschaftsfläche, anteilig je Garten 3,03 €
Verbandsbeitrag je Garten 30,00 €
Grundsteuer A je m² Gartenfläche1) 0,0044 €
Grundsteuer A für Gemeinschaftsfläche, anteilig je Garten1) 0,15 €
Grundsteuer B – Flur1) gemäß Grundabgabebescheid
Vereins-Haftpflichtversicherung je Garten 0,40 €
Laubenversicherung gemäß Vertrag
Verbandszeitschrift „Gartenfreund“ jährlich Papier 16,80 €
Verbandszeitschrift „Gartenfreund“ jährlich Digital 6,60 €
Energieverbrauchspreis je kWh2)3) 2024 Ø 0,3067 €
inkl. Stromsteuer und 19% Mehrwertsteuer 2025 0,2713 €
Gemeinschaftsanteil je Garten 5,00 €
Mietpreis für Hauptzähler mit Umlage je Garten 1,39 €
Trinkwasserverbrauchspreis je m³ 2) 2024 2,70 €
inkl. 7% Mehrwertsteuer 2025 2,70 €
Gemeinschaftsanteil je Garten 2,12 €
Mietpreis für Hauptzähler mit Umlage je Garten 5,10 €
Mietpreis für Unterzähler 1/2“ 19,95 € / 6 Jahre 3,33 €
Mietpreis für Unterzähler 3/4“ 21,95 € / 6 Jahre 3,66 €
Abwasserkosten4) gemäß Abwassergebührenordnung, Leistungsschein und Abrechnung
  
Neuvergabe von Gärten
Aufnahmebeitrag pauschal für neue Mitglieder und neuem Pachtvertrag 80,00 €
Kautionszahlung bei Gartenneuvergabe bzw. neuem Unterpachtvertrag5) 400,00 €
Mitgliedsbeiträge
Jahresbeitrag für das erste im UPV genannte Mitglied
(Verwendung u.a. für: Gartenfeste, Versicherungen, Reparaturen, Werkzeugeinkauf, Verwaltung, Werterhalt)
75,00 €
Jahresbeitrag für jedes weitere Mitglied über 18 Jahren 5,50 €
Nachträgliche Aufnahme weiterer Mitglieder zu einem bestehenden Pachtverhältnis 30,00 €
Nutzungsentgelt bei Nutzungsvereinbarung / pauschalierter Verbleib von Eigentum auf dem Pachtland nach Beendigung des Pachtverhältnisses, maximal für 2 Jahre, jährlich im Voraus, für jeden angefangenen Monat monatlich 25,00 €
Gemeinschaftsarbeit
Gemeinschaftsarbeitsleistung je Garten mindestens 7 Std
Guthabenkonto Gemeinschaftsarbeit je Garten und Jahr (personengebunden) bis 15 Std
Entgelt für nicht erbrachte Arbeitsleistung je Stunde 35,00 €
Geleistete Gemeinschaftsarbeit je Stunde 0,00 €
Ordnungsgelder
Ordnungsgelder müssen dem Anlass angemessen sein. Erhoben werden mindestens 20,00 € und werden in der Satzung im §6 geregelt. Zuzüglich zum Ordnungsgeld werden Bearbeitungskosten inkl. Auslagen fällig.
Kleine Verfehlungen
Wohnortwechsel6), Namensänderung6), Versäumte Termine, Nichtabmeldung/Nichterscheinenzum Arbeitseinsatz nach Anmeldung
mindest. 20,00 €
Mittlere Verfehlungen
Manipulationen an Wasser- und Energieeinrichtungen, unkontrollierte Wasserentnahme, Zuwiderhandlungen gegen Beschlüsse, Verteilerkästen verbauen, Pflichtverletzungen bei der Bewirtschaftung, Befahren der Gartenwege mit Kfz oder Störung der Ruhezeiten
mindest. 40,00 €
Schwere Verfehlungen
Verfehlungen, wie z.B. Beschädigung von Gemeinschaftseinrichtungen7), Zuwiderhandlung gegenBeschlüsse der Mitgliederverwaltung, illegale Entsorgung von Abfällen auf dem Vereinsgelände8) oder angrenzenden Grundstücken8), offene Feuer jeglicher Art
mindest. einfacher Mitgliedsbeitrag
Servicekosten
Entgelt für die Freigabe von Wasser und/oder Energienach einer Sperre wegen Zahlungsverzug je Medium 25,00 €
Fehlender Medienlageplan und Erstellung eines neuen Planes 25,00 €
Rechnungsnachdruck (Papierrechnung) zzgl. Bearbeitungskosten 10,00 €
Parkkarte Forststraße zzgl. Pfand für Schlüssel und zzgl. Bearbeitungskosten 18,00 €
Pfand Schlüssel, Schlüsselchip 10,00 €
Bearbeitungskosten inkl. Auslagen
außer Aufnahmegebühr, Jahresrechnung und Schlussrechnung
5,00 €
Bearbeitungskosten für Ratenzahlungen je Rechnung 5,00 €
Papierrechnung je Rechnung 1,50 €
 
Bauanträge (Bearbeitung und Genehmigung) 9) sowie
Verlängerungen der Bauerlaubnis über das Fertigstellungsdatum hinaus
Laube (Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung), Überdachung, Sonnenschutz/Sonnensegel, Terrasse, gemauertes Frühbeet, PV-Anlage, Gewächshaus, ortsfestes Tomatendach, Pergola/Rankgerüst, Sichtschutz, Weg, Gartenteich, ortsfestes Spielhaus/Spielgerät/Baumhaus
je 20,00 €
Bauanzeigen (Bearbeitung und Genehmigung)9,10)
Hochbeete, Badebecken (erstmalig), Frühbeetkasten, Zaun zwischen Gärten, ortsveränderliches Tomatendach, ortsveränderliches Kleinstspielgerät, Hauptwegezaun anhand ortstypischer Staketenzäune, ortsveränderlicher Partyzelte saisonal aufgestellt (erstmalig), Gerätekisten/-schrank/-unterstand
10,00 €
Wiederholte Bauanzeige
Flüssiggas, Grubenrückbau, Partyzelte saisonal aufgestellt, Badebecken
0,00 €
 
Ausleihe von vereinseigenen Werkzeugen je Vorgang und Woche pauschal11) 5,00 €
Ausleihe von Vereinseigenen elektrischen Geräten je Vorgang und Tag11) 5,00 €
Grünschnittentsorgung je Schubkarre bzw. 60 L-Sack12) 3,00 €

1) Entrichtung vorbehaltlicher Änderungen aufgrund neuer Berechnungen in 2025 – Verrechnung voraussichtlich 2026
2) Abschläge werden in Höhe des Vorjahresverbrauchs berechnet
3) Preisberechnung erfolgt auf Basis aller Abnahmestellen Gesamtsumme geteilt durch Gesamtverbrauch. Eine Berechnung ist notwendig, da je Abnahmestelle unterschiedliche Preise je kWh berechnet werden.
4) Bei Zwangsentleerung erfolgt die Berechnung anhand 1x 1m³ (=17,51 € ab 2021) unabhängig von Schlauchlänge und tatsächlichem möglichem Volumen. Pächter sind verpflichtet 1x jährlich eine Entsorgung vorzunehmen.
5) Die Kautionszahlung ist mit Ratenzahlung zu minimal 50,- € je Rate möglich. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt frühestens nach Eingang von mindestens 100,- €.
6) zuzüglich der Kosten für Nachforschungen
7) zuzüglich der Kosten für Reparaturen
8) zuzüglich der Kosten für Entsorgung
9) nachträgliche Genehmigung von genehmigungsfähigen Bauten werden mit dem doppelten Betrag belastet
10) Je Antrag mindestens 10,- €, bei Mehrfachanträgen höchstens jedoch 30,- €.
11) Für Schäden, Reparaturkosten, Betriebsstoffe oder Wiederbeschaffung haftet der Leihende im vollen Umfang
12) Ausschließlich an Terminen und Zeiten der Arbeitseinsätze

Verbrauchsabhängige Umlagen für Wasser und Energie

UNBEFRISTET
01.01.2009 6. Vereinstag 2008 für Wasser
01.01.2010 14. Vereinstag vom 16.04.2016

Ab 2009/2010 entfällt die verbrauchsabhängige Umlage für Wasser und Energie. Auf der Basis der Differenzen zwischen den Hauptzählern und den Ableseergebnissen der Zähler in den einzelnen Gärten sowie dem Eigenverbrauch von Wasser und Energie für die Gemeinschaftsflächen wird jährlich ein Festpreis pro Parzelle berechnet, sodass gewährleistet ist, dass die Abschläge und die Endrechnung der Versorger finanziert werden können.

Die Aufteilung des Verbrauches auf die jeweilige Parzelle unter Berücksichtigung des Eigenverbrauchs ist teilweise aufgrund von geringen Verbräuchen nicht möglich und steht in keinem Verhältnis zum zu betreibenden Aufwand. Die Umlage erfolgt je Garten zusätzlich des Pächters der Gaststätte.

Laub in der eigenen Parzelle

UNBEFRISTET
12.07.2007 auf der Vorstandssitzung vom 12.07.2007

Erhöhter Laubanfall in einem Garten ist kein Grund zur Pachtminderung. Bei einem Kleingartenverein in Waldnähe ist das Problem bei Gartenübernahme bekannt und damit akzeptiert.

Instandsetzung/Erneuerung von Außenzäunen zu Wegen und Nachbargrundstücken

UNBEFRISTET
01.01.1978 Bestätigung 5. Vereinstag vom 21.04.2007

Die Instandsetzung/Erneuerung der Außenzäune der Parzellen ist eigenverantwortlich von jedem Pächter durchzuführen. Der Kleingärtnerverein „Am Waldrand“ e.V. wird sich weder finanziell noch materiell an der Instandsetzung/Erneuerung von Außenzäunen beteiligen. Zäune und Gartentor sowie Wege und Einfassungen im Kleingarten sollen dem Gesamtbild der Anlage entsprechen.

Bis zum Jahr 1979 waren die Außenzäune Eigentum des Kleingärtnervereins. Ab diesem Zeitpunkt wurden bei Aufgabe eines Gartens und der dabei erfolgenden Wertermittlung die Zäune mit in die Wertermittlung einbezogen; sie sind also Bestandteil des Gartens.