Zu unseren Bekanntmachungen zählen Beschlüsse und Änderungen, für welche wir eine entsprechende Informationspflicht haben. Viele Informationen werden durch Aushänge, persönliche Anschreiben oder in Form der Holpflicht unseren Mitglieder kommuniziert.

Öffentlich sind daher insbesondere solche Informationen, welche auch für neue Mitglieder gelten und nicht unbedingt in aktuellen Unterlagen oder vor der Entscheidung für eine Vereinsmitgliedschaft zugänglich sind.

1. Anschaffung geeichter Wasserzähler
2. Verbrauchsabhängige Umlagen für Wasser und Energie
3. Laub in der eigenen Parzelle
4. Instandsetzung/Erneuerung von Außenzäunen zu Wegen und Nachbargrundstücken

Anschaffung geeichter Wasserzähler

ZEITLICH BEGRENZT
01.01.2017 bis 31.12.2022
14. Vereinstag vom 16.04.2016

Ab 2017 werden neue geeichte Wasserzähler ausschließlich durch den Verein angeschafft und die Kosten dieser Zähler auf gleichbleibende, den tatsächlichen Kosten entsprechende jährliche Gebühren umgerechnet und mit der Jahresrechnung erhoben werden. Sofern wesentliche Preisänderungen auftreten, erfolgte eine Anpassung der Gebühren mit der jährlich zu beschließenden Beitragstabelle.

Die tatsächlichen Zählerkosten werden je nach Einbaugröße auf die Jahresrechnung umgelegt. Zur Finanzierung der Anschaffung der Wasserzähler erfolgt eine einmalige Umlage pro Garten in Höhe von drei/sechstel (3/6) des aktuellen Einkaufspreises. Ab dem Folgejahr werden jeweils 1/6 des aktuellen Einkaufspreises berechnet. Die Umlage erfolgt für alle Pächter erst ab dem Jahr, in dem sie die neuen Zähler benötigen. Für einige Pächter bedeutet dies die Ausweisung auf der Jahresrechnung 2017. 2022 folgen die letzten Pächter.

Die geeichten Wasserzähler bleiben Eigentum des Vereins, unabhängig davon, dass der Pächter diesen in Besitz hat und dafür Sorge zu tragen hat, dass der Wasserzähler ordnungsgemäß im Winterhalbjahr ausgebaut und trocken und sicher aufbewahrt sowie im Frühjahr eingebaut wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder den nicht erfolgten Ausbau auftreten, hat der Pächter zu verantworten und die Kosten für die Neubeschaffung werden ihm auferlegt.

Verbrauchsabhängige Umlagen für Wasser und Energie

UNBEFRISTET
01.01.2009 6. Vereinstag 2008 für Wasser
01.01.2010 14. Vereinstag vom 16.04.2016

Ab 2009/2010 entfällt die verbrauchsabhängige Umlage für Wasser und Energie. Auf der Basis der Differenzen zwischen den Hauptzählern und den Ableseergebnissen der Zähler in den einzelnen Gärten sowie dem Eigenverbrauch von Wasser und Energie für die Gemeinschaftsflächen wird jährlich ein Festpreis pro Parzelle berechnet, sodass gewährleistet ist, dass die Abschläge und die Endrechnung der Versorger finanziert werden können.

Die Aufteilung des Verbrauches auf die jeweilige Parzelle unter Berücksichtigung des Eigenverbrauchs ist teilweise aufgrund von geringen Verbräuchen nicht möglich und steht in keinem Verhältnis zum zu betreibenden Aufwand. Die Umlage erfolgt je Garten zusätzlich des Pächters der Gaststätte.

Laub in der eigenen Parzelle

UNBEFRISTET
12.07.2007 auf der Vorstandssitzung vom 12.07.2007

Erhöhter Laubanfall in einem Garten ist kein Grund zur Pachtminderung. Bei einem Kleingartenverein in Waldnähe ist das Problem bei Gartenübernahme bekannt und damit akzeptiert.

Instandsetzung/Erneuerung von Außenzäunen zu Wegen und Nachbargrundstücken

UNBEFRISTET
01.01.1978 Bestätigung 5. Vereinstag vom 21.04.2007

Die Instandsetzung/Erneuerung der Außenzäune der Parzellen ist eigenverantwortlich von jedem Pächter durchzuführen. Der Kleingärtnerverein „Am Waldrand“ e.V. wird sich weder finanziell noch materiell an der Instandsetzung/Erneuerung von Außenzäunen beteiligen. Zäune und Gartentor sowie Wege und Einfassungen im Kleingarten sollen dem Gesamtbild der Anlage entsprechen.

Bis zum Jahr 1979 waren die Außenzäune Eigentum des Kleingärtnervereins. Ab diesem Zeitpunkt wurden bei Aufgabe eines Gartens und der dabei erfolgenden Wertermittlung die Zäune mit in die Wertermittlung einbezogen; sie sind also Bestandteil des Gartens.