Wie wichtig eine Versicherung ist, merkt man erst, wenn man sie benötigt. Gerade im Schadensfall kann es schnell teuer werden. Dabei geht es in einem Kleingarten gar nicht mal um die Wiederherstellung einer Laube, sondern vielmehr um die Kosten, die bei der Beseitigung eines möglichen Totalschadens anfallen.
Laut Unterpachtvertrag § 8 Abs. 3 ist eine Versicherung verpflichtend und muss gegenüber dem Vorstand nachgewiesen werden. Am besten geht dies, wenn man sich dabei für die Gruppenversicherung des Stadtverbandes „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. entscheidet. Sie ist günstig, die Abrechnung und damit auch der Nachweis erfolgen direkt über den Verein.
Du kannst natürlich auch eine andere Versicherung abschließen, welche die Beseitigung des Brandschadens beinhaltet. Das ist deine Entscheidung.
LKV – Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice
In Kooperation mit der Janitos Versicherung AG mit Sitz in Heidelberg und der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG mit Sitz in Köln, ermöglicht die LKV, hochwertige und zuverlässige Versicherungsprodukte, die optimal auf die Bedürfnisse im Kleingartenwesen zugeschnitten sind.
Laubenversicherung – LIG
Die Laubenversicherung (LIG) bietet umfassenden Schutz für Vereinsmitglieder sowie für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Sie deckt Schäden an genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten auf Kleingartenpachtflächen gemäß dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ab. Darüber hinaus sind auch die darin befindlichen kleingartenüblichen Gegenstände versichert.
1. Versicherungsschutz für Baulichkeiten (Gebäude) auf Kleingartenrundstücke
- Feuer
- Glasbruch
- Sturm und Hagel
2. Versicherungsschutz für kleingartenübliche Inhalte der versicherten Gebäude auf Kleingartenrundstücke
- Feuer
- Einbruch-Diebstahl
- Vandalismus
- Sturm und Hagel
Zusätzlicher Schutz innerhalb der Feuer-Versicherung
- Aufräum- und Abbruchkosten bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssumme
- Schäden durch Überspannung infolge von Blitzeinschlägen
Familien-Unfall
Die Familien-Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz für alle Mitglieder und ihren Familienmitgliedern vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Besonders wertvoll ist diese Versicherung, da sie Unfälle abdeckt, die während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage, auf dem direkten Weg dorthin und zurück, sowie bei der Teilnahme an organisierten Vereinsveranstaltungen passieren können. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzliches, von außen einwirkendem Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Versicherte Personen
Hauptversicherte Personen
- Vereinsmitglieder
Mitversicherte Personen
- Ehepartner oder Lebenspartner die im gleichen Haushalt leben
- Minderjährige Kinder die im gleichen Haushalt leben
- Trifft dies nicht im Sinne der hauptversicherten Person zu, sind weitere hauptversicherte Personen anzugeben und die dafür erforderliche Prämie zu entrichten
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Situationen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung und Pflege der Gartenanlage stehen.
- Aufenthalt und Wege
Versicherungsschutz während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage und im Vereinsheim sowie auf dem direkten Weg von der Wohnung oder Arbeitsstelle zur Kleingartenanlage oder zum Vereinsheim und zurück. - Bau- und Reparaturarbeiten
Schutz bei der Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten zur Erstellung, Instandsetzung und Errichtung der Gartenlauben sowie des übrigen Zubehörs der Gartenanlage, einschließlich der Gartenpflege. - Gemeinschaftsarbeiten
Versicherungsschutz bei gelegentlichen Gemeinschaftsarbeiten, die von den Vereinen oder einer übergeordneten Organisation organisiert werden, sofern diese Arbeiten im Zusammenhang mit der Anlage notwendig und mit den Aufgaben der Organisation vereinbar sind. - Vereinsveranstaltungen
Schutz bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Verein geplant und organisiert wurden. - Vereinsreisen
Versicherungsschutz bei Reisen, die auf Veranlassung des Vereins unternommen werden.
Versicherungsleistungen
- Leistungen im Todesfall
- Leistungen im Invaliditätsfall
- Erstattung von Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Erstattung der Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten
- Kurkostenbeihilfe
- Erstattung von bedingt erforderlichen kosmetischen Operationen
Wichtiger Hinweis!
Vorstandsmitglieder des Vereins erhalten im Falle eines Unfalls eine erweiterte Absicherung. Diese umfasst die Zahlung eines doppelten Krankenhaustagegeldes sowie eines doppelten Tagegeldes.
Zum Thema Unterversicherung
Eine Laube darf laut BKleingG eine Größe von 24 m² inkl. überdachtem Freisitz nicht überschreiten. Bestandsgeschützte Gebäude dürfen nicht größer als 40 m² sein und können auch maximal bis zu dieser Größe versichert werden. Nach einem strukturellen Schaden oder Totalschaden darf die Laube nur bis maximal 24 m² wieder aufgebaut werden. Dabei muss man jedoch beachten, dass auch Kosten für die Entsorgung der übergroßen Lauben anfallen.
Als Grundbetrag sind 10.000 € Versicherungssumme enthalten. Viele denken, dass das ausreichend ist, jedoch geht es hier nicht um den aktuellen sondern den Neuwert deiner Laube und dies inkl. aller zusätzlichen Kosten und dem Aufbau. Du willst ja Schäden beseitigen oder eine neue Laube nach Totalschaden wieder aufbauen.
Montierst du selbst, musst du auch da je Arbeitsstunde 15,- € einberechnen, lässt du durch eine Firma montieren, vergiss auch diese Kosten nicht. Zu jeder Laube gehört zudem noch ein Fundament und eine Dacheindeckung.
Hast du also ein kleine Holzlaube oder einen Geräteschuppen, kommst du mit dem Grundpreis und den 10.000 € vielleicht hin. Baust du größer, stabiler oder sogar aus Stein, wird es schnell teurer.
Pi mal Daumen hier ein paar Ansätze für deinen Versicherungsbeitritt:
- Für eine normale Holzlaube solltest du je Quadratmeter rund 1.000,- € ansetzen.
- Ist die Holzlaube schicker oder hybrid aus Holz und Metall oder Holz und Stein, bist du schnell bei 1.100,- € bis 1.300,- € je m².
- Ist die Laube sogar Stein auf Stein gebaut, kannst du 1.400,- € bis 1.700,- € je m² ansetzen und bist schnell bei der Höchstgrenze von maximal 40.000 € Versicherungssumme.