Im Kleingarten ist ein künstlich angelegter Teich als Feucht-Biotop bis zu einer Größe von höchstens 8 m² einschließlich flachen Randbereich zulässig. Eine weitere Besonderheit ist, dass bauliche Einrichtungen wie Gartenteiche und Feuchtbiotope mit durchgehender Folienabdichtung der versiegelten Fläche zuzurechnen sind.
Rechtliches
Hier solltest du nachlesen:
3. Bebauung in Kleingärten
3.1. Bauantrag und Baubeginn
3.2. Bauabschluss
3.2.2. Merkblatt für Bauanträge und Bauanzeigen an den Kleingärtnerverein
3.8. Feucht-Biotop
Nicht erlaubte bauliche Anlagen:
❌ ortsfeste bzw. gemauerte oder in den Boden eingelassene Badebecken
❌ Hochteiche
Baumaßnahmen immer beantragen:
📑 Teiche/Biotope
3.12.3. Punkt 4 Zuständigkeiten
Feuchtbiotop
Bearbeitung durch KGV | Zustimmung durch KGV
3.12.4. Punkt 4.1.1 Antragsteller Pächter bei Vorhaben im Kleingarten
Bauanzeige!
Feuchtbiotop, max. 8 m² einschließlich flachen Randbereich und max. 1,10 m tief
Checkliste
⬜ Kostenpflichtige Bearbeitung laut Beitragsordnung (Abrechnung auf folgender Jahresrechnung)
⬜ Bauantrag an den Vorstand vor Baubeginn
⬜ Lageskizze des Gartens mit dem geplanten Feuchtbiotop und allen Baulichkeiten und dauerhaften Anpflanzungen (Gartenplan erhältlich beim Vorstand)
⬜ Bemaßung des Feuchtbiotos
⬜ Bemaßung der Abstände zu anderen Baulichkeiten und zu den Nachbargärten und Wegen
⬜ Medienlageplan (Strom/Wasser)
⬜ Schachtgenehmigung ab einer Tiefe von 50 cm
⬜ Angaben über Art und Ausführung des Bauvorhabens
⬜ Genehmigung des Vorhabens durch den Vorstand
⬜ Bauvorhaben ist innerhalb von 12 Monaten umzusetzen
⬜ Bauabnahme wurde durchgeführt