Bauen ist eine der Lieblingsbeschäftigungen im Garten. Obst und Gemüse wächst ja von allein und die Beetpflege macht bei weitem nicht so viel Spaß.

Auf dieser Seite haben wir themenbezogen die verschiedensten Dinge aufgelistet, welche die Mitglieder zu beachten haben. Man könnte natürlich alles in der Rahmenkleingartenordnung, Bauordnung und Kleingartenordnung heraussuchen, wir wollen es Dir aber etwas einfacher machen.

Ums Lesen kommst du aber nicht drumherum.

Bitte frage uns lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Das spart beiden Seiten viel Stress und Diskussionen und Dir am Ende auch Geld. Nichts wäre schlimmer als eine nicht genehmigungsfähige „Baulichkeit“, die du teuer eingekauft hast und am Ende sogar noch abreißen oder entsorgen musst.

Inhalt

1. Rechtliches
2. Checkliste
3. Weiteres
3.1. Nicht erlaubte bauliche Anlagen
3.2. Versiegelung
4. Bauvorhaben nach Thema und Bauantrag

Rechtliches

Hier solltest du nachlesen:
3. Bebauung in Kleingärten
3.1. Bauantrag und Baubeginn
3.2. Bauabschluss

Checkliste

⬜ Vor Baubeginn ist die Zustimmungen des Vereins erforderlich, immer verbunden mit einer kleinen Beratung zu Möglichkeiten, Baumaterialien u.a.
⬜ Lageskizze für den Garten liegt vor. Die Lageplanskizze des Gartens mit Laubengrundriss, Dachüberständen, Vordach bzw. Freisitzüberdachung ist zu bemaßen. Bei Ersatz-, Um- oder Anbauten sind die vorhandene und die geplante Bebauung zu skizzieren.
⬜ Bauantrag/Bauanzeige beim Vorstand abgeben
⬜ Mit den Bauarbeiten darf erst nach Vorliegen der Bauerlaubnis begonnen werden.

Weiteres

Nicht erlaubte bauliche Anlagen

❌ einzeln stehende Geräteschuppen
❌ einzeln stehende Toilettenhäuschen
❌ Fahnenmasten
❌ zweckentfremdet genutzte Gewächshäuser
❌ ortsfeste bzw. gemauerte oder in den Boden eingelassene Badebecken
❌ ortsfeste Feuerstätten, die nach dem 3.10.1990 errichtet wurden
❌ bestandsgeschützte Feuerungsanlagen, die umgebaut, verändert oder erneuert wurden
❌ bestandsgeschützte Feuerungsanlagen ohne regelmäßige Überprüfungen durch den Schornsteinfeger
❌ Ställe zur Kleintierhaltung (außer bei Bestandsschutz)
❌ Sickergruben (Grube ohne Boden) für Fäkalien/Abwässer
❌ Pkw-Stellplätze, Garagen und Carports
❌ über die Sommersaison aufgebaute Pavillons
❌ große Trampoline
❌ gemauerte oder betonierte Brüstungen und Begrenzungsmauern
❌ Hochteiche
❌ Materialsammelstellen (Baustofflager)

Versiegelung

Zusätzlich zur überdachten Fläche gem. § 3, Abs. 2 BKleingG eines Kleingartens, dürfen grundsätzlich nicht mehr als 10 % der Gartenfläche, incl. befestigter Wege, versiegelt sein, unabhängig vom Versiegelungsgrad des jeweiligen Belages.

Versiegelung ist jede Bedeckung oder Überbauung des natürlichen Bodens durch ober- oder unterirdische Bauwerke oder Anlagen, durch die der Gas-, Wasser- oder Stoffaustausch des Bodens verhindert oder wesentlich eingeschränkt wird. Als versiegelnde Maßnahmen gelten insbesondere Gebäude, bauliche Überdachungen, Terrassen- und Wegebeläge, Einfahrten und Stellflächen aus wasserundurchlässigen Materialien, mineralische Deckschichten ohne Infiltrationsfähigkeit, Zisternen, Fundamentflächen sowie weitere bauliche Einrichtungen mit dauerhaft dichtem Bodenabschluss. Wasserundurchlässige Folien gelten ebenfalls als Versiegelung, sofern sie den natürlichen Wasserhaushalt unterbrechen. Zu den versiegelnden oder teilversiegelnden Anlagen zählen weiterhin bauliche und gärtnerische Einrichtungen wie Gartenteiche und Feuchtbiotope mit durchgehender Folienabdichtung, Spielgeräte mit Fundamenten, Gewächshäuser mit dichtem Unterbau sowie weitere punktuelle Anlagen, die eine natürliche Infiltration des Niederschlagswassers verhindern.

Es wird unterschieden zwischen „versiegelter Fläche“ und dem „Versiegelungsgrad“!
Die 10% beziehen sich ausschließlich auf die versiegelte Fläche.

  • Vollversiegelung (100 %), darunter fallen Dachflächen (ausgenommen Gewächshäuser/Frühbeete), Betonflächen, Schwarzdecken, Plattenflächen mit Fugenverguss, wasserundurchlässige Folien
  • Teilversiegelung (50 %), darunter fallen Pflaster und Platten ohne Fugenverguss, Gründächer
  • Schwachversiegelung (20 %), wassergebundene Decken, Rasengittersteine, Ökopflaster, stark wasserdurchlässige Pflaster (Fugenbreite > 1 cm), Holzterrassen (Bohlen/Holzfliesen)

Rechenbeispiel

Ein Garten mit 200 m²

  • Gebäude 24 m² Grundfläche
  • mind. 67 m² Anbaufläche für Obst und Gemüse
  • maximal 10 % = 20 m² versiegelte Flächen
    in unserem Beispiel stehen damit insgesamt 44 m² nicht mehr als Grünfläche zur Verfügung

Viele kennen jedoch die Besonderheiten in ihrem Garten. Da ist die Laube aus DDR-Zeiten schon 36 m², die Terrasse mit 20 m² betoniert und der Weg auch. Und schnell sind wir damit auf wesentlich mehr versiegelter Flächen.

  • Gebäude 36 m² Grundfläche (24 m² laut Gesetz zulässig unabhängig Bestandsschutz, 12 m² sind zusätzlich mit 100% versiegelt)
  • z.B. 20 m Weg, 1 m breit, betoniert = 20 m²
  • z.B. 20 m² Terrasse betoniert = 20 m²

Jetzt noch ein Spielhaus? Ohne die Entsiegelung von Fläche ist dieses nicht mehr genehmigungsfähig.

Bauvorhaben nach Thema

Nachfolgend findest du nach Themen sortiert die Bauanträge. Bitte fülle jeweils das Formular aus, welches für das Bauvorhaben vorgesehen ist und hänge auch die erforderlichen Anlagen an.

Sollte es für eine Unterseite noch keine Informationen geben, wende dich bitte via E-Mail an die Baukommission.

Gartenhaus

Gartenlaube

Gewächshaus

Gewächshaus

Hochbeet

Hochbeete, Frühbeetkästen, Folienzelte, Tomatendächer

Pergola

Pergola, Rankgerüst und Sichtschutz

Sichtschutz-Zaunbau

Zäune

Badebecken im Garten

Badebecken

In Überarbeitung

Gartenteich

Feuchtbiotop

Terrassen- und Wegebau

Terrassen- & Wegebau

Photovoltaic Kleinanlage

Photovoltaic

Spielhaus

Spielhaus

Trampolin

Trampolin