Bauen ist eine der Lieblingsbeschäftigungen im Garten. Obst und Gemüse wächst ja von allein und die Beetpflege macht bei weitem nicht so viel Spaß.

Auf dieser Seite haben wir themenbezogen die verschiedensten Dinge aufgelistet, welche die Mitglieder zu beachten haben. Man könnte natürlich alles in der Rahmenkleingartenordnung, Bauordnung und Kleingartenordnung heraussuchen, wir wollen es Dir aber etwas einfacher machen.

Ums Lesen kommst du aber nicht drumherum.

Bitte frage uns lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Das spart beiden Seiten viel Stress und Diskussionen und Dir am Ende auch Geld. Nichts wäre schlimmer als eine nicht genehmigungsfähige „Baulichkeit“, die du teuer eingekauft hast und am Ende sogar noch abreißen oder entsorgen musst.

Inhalt

1. Rechtliches
2. Checkliste
3. Bauantrag/Bauanzeige
4. Weiteres
4.1. Nicht erlaubte bauliche Anlagen
4.2. Versiegelung
5. Bauvorhaben nach Thema

Rechtliches

Hier solltest du nachlesen:
3. Bebauung in Kleingärten
3.1. Bauantrag und Baubeginn
3.2. Bauabschluss

Checkliste

⬜ Vor Baubeginn ist die Zustimmungen des Vereins erforderlich, immer verbunden mit einer kleinen Beratung zu Möglichkeiten, Baumaterialien u.a.
⬜ Lageskizze für den Garten liegt vor. Die Lageplanskizze des Gartens mit Laubengrundriss, Dachüberständen, Vordach bzw. Freisitzüberdachung ist zu bemaßen. Bei Ersatz-, Um- oder Anbauten sind die vorhandene und die geplante Bebauung zu skizzieren.
⬜ Bauantrag/Bauanzeige beim Vorstand abgeben
⬜ Mit den Bauarbeiten darf erst nach Vorliegen der Bauerlaubnis begonnen werden.

Bauantrag/Bauanzeige

Aktuell arbeiten wir noch mit einem allgemein gültigen Bauantrag. Zukünftig werden wir an verschiedenen Stellen die Verfahren vereinfachen und auf den Unterseiten entsprechende Formulare zur Verfügung stellen.

Weiteres

Nicht erlaubte bauliche Anlagen

❌ einzeln stehende Geräteschuppen
❌ einzeln stehende Toilettenhäuschen
❌ Fahnenmasten
❌ zweckentfremdet genutzte Gewächshäuser
❌ ortsfeste bzw. gemauerte oder in den Boden eingelassene Badebecken
❌ ortsfeste Feuerstätten, die nach dem 3.10.1990 errichtet wurden
❌ bestandsgeschützte Feuerungsanlagen, die umgebaut, verändert oder erneuert wurden
❌ bestandsgeschützte Feuerungsanlagen ohne regelmäßige Überprüfungen durch den Schornsteinfeger
❌ Ställe zur Kleintierhaltung (außer bei Bestandsschutz)
❌ Sickergruben (Grube ohne Boden) für Fäkalien/Abwässer
❌ Pkw-Stellplätze, Garagen und Carports
❌ über die Sommersaison aufgebaute Pavillons
❌ große Trampoline
❌ gemauerte oder betonierte Brüstungen und Begrenzungsmauern
❌ Hochteiche
❌ Materialsammelstellen (Baustofflager)

Versiegelung

Zusätzlich zur überdachten Fläche gem. § 3, Abs. 2 BKleingG eines Kleingartens, sollen nicht mehr als 10 % der Gartenfläche, incl. befestigter Wege, versiegelt sein.

Unter Versiegelung versteht man das Bedecken des natürlichen Bodens durch ober- und unterirdische Bauwerke, wie Gebäude, Gewächshaus, Überdachungen, Terrassen- und Wegebeläge oder mineralischer Mulch (Steine/Kies/Schotter). Im Sinne dieser Ordnung zählen auch wasserundurchlässige Folien zur Versiegelung, wenn diese den Wasserkreislauf verhindern.

  • Vollversiegelung (100 %), darunter fallen Dachflächen (ausgenommen Gewächshäuser/Frühbeete), Betonflächen, Schwarzdecken, Plattenflächen mit Fugenverguss, wasserundurchlässige Folien
  • Teilversiegelung (50 %), darunter fallen Pflaster und Platten ohne Fugenverguss, Gründächer
  • Schwachversiegelung (20 %), wassergebundene Decken, Rasengittersteine, Ökopflaster, stark wasserdurchlässige Pflaster (Fugenbreite > 1 cm), Holzterrassen (Bohlen/Holzfliesen)

Rechenbeispiel

Ein Garten mit 200 m²

  • Gebäude 24 m² Grundfläche
  • mind. 67 m² Anbaufläche für Obst und Gemüse
  • 10 % = 20 m² versiegelte Flächen
    in unserem Beispiel stehen damit insgesamt 46 m² nicht mehr als Grünfläche zur Verfügung

    • z.B. 20 m Weg, 1 m breit, gepflastert = 20 m² 50% Versiegelung = 10 m²
    • z.B. 20 m² Terrasse, Holzbohlen ohne Folie darunter = 20 m² 20% Versiegelung = 4 m²
    • z.B. 2 m² Kinderspielhaus = 2 m² 100% Versiegelung = 2 m²
    • z.B. 4 m² Betonfläche alt = 4 m² 100% Versiegelung = 4 m²
  • Wird die obere Fläche in Summe berechnet bleiben noch 63 m² als Erholungsfläche für Rasen oder Blumen übrig

Viele kennen jedoch die Besonderheiten in ihrem Garten. Da ist die Laube aus DDR-Zeiten schon 36 m², die Terrasse mit 20 m² betoniert und der Weg auch. Und schnell sind wir damit auf 52 m² versiegelter Flächen.

  • Gebäude 36 m² Grundfläche (24 m² laut Gesetz zulässig unabhängig Bestandsschutz, 12 m² sind zusätzlich mit 100% versiegelt)
  • z.B. 20 m Weg, 1 m breit, betoniert = 20 m² 100% Versiegelung = 20 m²
  • z.B. 20 m² Terrasse, betoniert = 20 m² 20% Versiegelung = 20 m²

Jetzt noch ein Spielhaus? Ohne die Entsiegelung von Fläche ist dieses nicht mehr genehmigungsfähig.

Bauvorhaben nach Thema

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