Rankgerüste, Pergolen und sonstige Baulichkeiten, welche als Sichtschutz errichtet werden sollen, sind genehmigungspflichtig. Der Einblick in die Parzelle ist dabei immer zu gewährleisten. Die kleingärtnerische Gemeinschaft ist nicht zum Abschotten gedacht. Somit sind der Errichtung enge Grenzen um Sitzecken oder Terrassen und Ruheplätzen gesteckt.
Rechtliches
Hier solltest du nachlesen:
3. Bebauung in Kleingärten
3.1. Bauantrag und Baubeginn
3.2. Bauabschluss
3.2.2. Merkblatt für Bauanträge und Bauanzeigen an den Kleingärtnerverein
3.4. Errichten oder Verändern von Bauwerken
Nicht erlaubte bauliche Anlagen:
❌ geschlossene Sichtschutzelemente
Baumaßnahmen immer beantragen:
📑 Bau Pergola, Rankgitter, Sichtschutz
3.4. Errichten oder Verändern von Bauwerken – Auszug
…Einfriedungen innerhalb der KGA sowie Rankgerüste und Sichtschutzanpflanzungen dürfen den Blick in die Parzellen nicht beeinträchtigen. Um einen Sicht- und Windschutz am Sitzplatz zu erreichen, kann ein Rankgerüst, mit entsprechender Bepflanzung, mit einer maximalen Höhe von 2 m errichtet werden.
3.4.3.2. Sichtschutz
An Sitzecken können maximal 2 m hohe Rankgerüste, die mit Pflanzen begrünt werden, errichtet werden. Geschlossene Sichtschutzwände und Brüstungen sind nicht zulässig.
Checkliste
⬜ Kostenpflichtige Bearbeitung laut Beitragsordnung (Abrechnung auf folgender Jahresrechnung)
⬜ Bauantrag an den Vorstand vor Baubeginn
⬜ Lageskizze des Gartens mit dem geplanten Gewächshaus und allen Baulichkeiten und dauerhaften Anpflanzungen (Gartenplan erhältlich beim Vorstand)
⬜ Bemaßung der Baulichkeit
⬜ Bemaßung der Abstände zu anderen Baulichkeiten und zu den Nachbargärten und Wegen
⬜ Medienlageplan (Strom/Wasser)
⬜ Angaben über Art und Ausführung des Fundaments
⬜ Angaben über Art und Ausführung der Baulichkeit
⬜ Genehmigung des Vorhabens durch den Vorstand
⬜ Bauvorhaben ist innerhalb von 12 Monaten umzusetzen
⬜ Bauabnahme wurde durchgeführt